Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Last updated: 2026-04-15
Was ist ein AVV?
Wenn Sie Screensnatch im geschäftlichen Kontext einsetzen und dabei personenbezogene Daten Dritter (z.B. Kunden, Mitarbeiter) in Screenshots verarbeitet werden, sind Sie nach Art. 28 DSGVO verpflichtet, mit Screensnatch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
AVV anfordern
Wir stellen einen DSGVO-konformen AVV kostenlos zur Verfügung. Bitte schicken Sie uns eine kurze Nachricht an info@itsolutions-gilges.de mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift Ihrer Firma / Ihres Unternehmens
- Ansprechpartner für Datenschutzfragen
- Ihre Screensnatch-Account-E-Mail
Wir senden Ihnen den AVV innerhalb von 2 Werktagen zu. Die Signatur erfolgt wahlweise elektronisch (z.B. DocuSign) oder postalisch.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Unsere TOM sind Bestandteil des AVV und umfassen unter anderem:
- Datenhaltung in einem Rechenzentrum in Deutschland (Hetzner, Nürnberg)
- Verschlüsselung der Datenübertragung via TLS 1.3
- Verschlüsselung der Speicherung (at-rest)
- Zugriffskontrollen mit Mehrfaktor-Authentifizierung für Administratoren
- Regelmäßige Backups mit definierter Aufbewahrungszeit
- Keine Drittland-Übermittlung
- Löschung auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen
Sub-Auftragsverarbeiter
Wir setzen folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein:
- Hetzner Online GmbH (Nürnberg, Deutschland) — Hosting & Object Storage
Alle Sub-Auftragsverarbeiter sind selbst an DSGVO-konforme Standards gebunden. Änderungen werden Ihnen im Rahmen des AVV angekündigt.
STUB — vor Launch durch einen Fachanwalt für IT-Recht prüfen lassen.